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Wien

:: Organisatorische Veränderungen im niederschwelligen Sucht- und Drogenhilfebereich in Wien

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Organisatorische Veränderungen im niederschwelligen Sucht- und Drogenhilfebereich in Wien

 

Die Angebote des Verein Wiener Sozialprojekte werden in Zukunft in einer gemeinnützigen GmbH der Sucht- und Drogenkoordination Wien betrieben werden

Der Verein Wiener Sozialprojekte (VWS) wurde 1990 gegründet, um in Wien neue Wege in der niederschwelligen Sucht- und Drogenhilfe beschreiten und flexibel auf neue Problemlagen reagieren zu können. Die Vereinsstruktur ist unter anderem wegen der wachsenden Organisation nicht mehr passend. Seit der Gründung sind sowohl die Angebote für die KlientInnen als auch die Anzahl der MitarbeiterInnen stetig gewachsen. Die Aufgaben haben sich vervielfacht - die Rechtsform als Verein ist geblieben. Und wie bei jedem Verein haften die Mitglieder des Vorstands mit ihrem Privatvermögen für das Vereinsbudget.

Der Vorstand hat sich nun gemeinsam mit der Stadt Wien zu einer organisatorischen Veränderung entschlossen. Die Einrichtungen des Vereins Wiener Sozialprojekte und die durch den Verein angebotene niederschwellige Arbeit sollen in Zukunft in einer gemeinnützigen GmbH betrieben werden. Strukturell befindet sich diese gGmbH im Eigentum der Sucht- und Drogenkoordination Wien (SDW). Die SDW wird noch im Laufe dieses Jahres eine gGmbH gründen. Der Verein Wiener Sozialprojekte wird seine Einrichtungen in diese gGmbH einbringen. Die Umsetzungschritte werden schnellstmöglich erfolgen, sodass mit dem Abschluss der Umwandlung noch dieses Jahr zu rechnen ist.

Der Geschäftsführer des Vereins Wieners Sozialprojekte Mag. Robert Öllinger zur bevorstehenden Veränderung: "Ich freue mich über diese Entscheidung, weil mit der Umwandlung unserer täglichen Lebensrealität als soziales Unternehmen auch die passende Rechtsform geben wird." "Anlässlich der Vorstandsitzung am 27.05.2011 wird der Vorstand die weitere Vorgangsweise beschließen", so Öllinger weiter.

Für die MitarbeiterInnen des VWS ändert sich damit arbeitsrechtlich nichts. Die Umwandlung des Vereins in eine gGmbH wird sich nicht auf die Dienstverträge und auch nicht auf das Angebotsspektrum für die KlientInnen auswirken. Es handelt sich um einen Betriebsübergang im Sinn des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). Alle Arbeitsverhältnisse sowie die Betriebsvereinbarungen gehen damit automatisch auf die neue gGmbH über.

 

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