:: Wiener Heizkostenzuschuss im Winter 2009/2010
Wiener Heizkostenzuschuss im Winter 2009/2010. (Formular)
Anspruchsberechtigt sind alle in Wien wohnhaften und auch gemeldeten Personen, deren Haushaltseinkommen die jeweiligen ASVG-Richtsätze nicht überschreiten. Dazu zählen:
* Arbeitslosengeld- und Notstandshilfebezieherinnen/Notstandshilfebezieher (als Monatseinkommen gilt der Tagsatz multipliziert mit 30)
* Pensionsbezieherinnen/Pensionsbezieher (Alters-, Invaliditäts-, Witwen- bzw. Waisenpension)
* Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen/Kinderbetreuungsgeldbezieher
* Sozialhilfebezieherinnen/Sozialhilfebezieher und Mietbeihilfenbezieherinnen/Mietbeihilfenbezieher der MA 40 (erhalten automatisch den Heizkostenzuschuss)
Ausgenommen von der Beantragung sind Bewohnerinnen/Bewohner von Heimen sowie Personen, die keinen eigenen Haushalt führen (Wohnungslose) und Asylwerberinnen/Asylwerber. Auf den Heizkostenzuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch.
Einkommensgrenzen 2009
Für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Einkommensobergrenzen:
* Einzelpersonenhaushalte: 733,01 Euro netto
* Zweipersonenhaushalte: 1.099,02 Euro netto
* Zuschlag pro minderjährigem Kind: 76,82 Euro netto
Die Einkommensgrenzen entsprechen den derzeit gültigen ASVG-Richtsätzen. Bei der Berechnung des Gesamteinkommens wird das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Ausgenommen von der Anrechnung sind Pflegegeld, Familienhilfe, Mietbeihilfe, Wohnbeihilfe und Mietzinsbeihilfe des Finanzamtes.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis spätestens 31. Jänner 2010 (Datum des Poststempels).
Infos auf: wien.at
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