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Wien:

:: Ein Kartell am Taximarkt?

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Ein Kartell am Taximarkt?

Die Bundeswettbewerbsbehörde untersucht, ob auf dem Taximarkt eine Marktbeschränkung vorliegt. Die Handy-App-Anbieter "myTaxi" und "get-a-taxi", haben unabhängig voneinander Beschwerde eingereicht.

Wien. Der Wiener Taximarkt kommt nicht zur Ruhe. Nun untersucht die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), ob wettbewerbsbeschränkendes Verhalten durch die Taxizentralen ein unzulässiger Eingriff in den Markt ist. Die Behörde wurde vor einem Monat eingeschaltet, nachdem die beiden Handy-App-Anbieter „myTaxi“ und „get-a-taxi“, die als Konkurrenz zu den zwei derzeit dominierenden Zentralen „40 100“ und „31 300“ auf den Markt drängen, unabhängig voneinander Beschwerde eingereicht hatten.

Betreiber von Taxi-Apps klagen

stadtwien.netMit dem Aufkommen der Apps, die ohne Zwischenschalten einer Zentrale direkt Kontakt zwischen Kunde und Fahrer herstellen, haben die Zentralen Taxifahrern mit Kündigung gedroht, sollten sie mit den App-Anbietern ins Geschäft kommen. „Get-a-taxi“ und „myTaxi“ halten das für wettbewerbswidrig, weil es ihnen den Eintritt in den Markt versperre.

Die Zentrale „40 100“, die bereits Taxifahrern, die auch Aufträge über „myTaxi“ angenommen hatten, den Vertrag aufgekündigt hat, verweist auf ihren Funkvertrag mit den Fahrern: Der enthält unter Punkt acht das Konkurrenzverbot, wodurch sich ein Taxifahrer verpflichtet, „jede Zusammenarbeit mit einem anderen Vermittlungsunternehmen zu unterlassen, ebenso jedes Verhalten, das eine Förderung der Geschäftstätigkeit anderer Vermittlungsunternehmen zur Folge haben könnte“.

Der Taxifahrer S., über dessen Kündigung bei „40 100“ „Die Presse“ bereits berichtete, hat sich mittlerweile den Beschwerden der App-Anbieter angeschlossen und bereitet gleichzeitig eine Klage gegen „40 100“ vor.

In Österreich ist bislang nicht geklärt, ob das Konkurrenzverbot in den Funkverträgen rechtswidrig ist. Das Oberlandgericht Frankfurt am Main hat 2009 solche Klauseln in Deutschland wieder aufgehoben. Stefan Keznickl von der BWB räumt der Beschwerde daher in Österreich gute Chancen ein: „Die kartellgesetzliche Lage in Deutschland ist ähnlich der österreichischen. Unser erster Eindruck deutet auch auf Behinderung der Wettbewerber durch die Zentralen hin.“

Mehr auf: diepresse.com

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