1. Bezirk, Innere Stadt
2. Bezirk, Leopoldstadt
3. Bezirk, Landstraße
4. Bezirk, Wieden
5. Bezirk, Margareten
6. Bezirk, Mariahilf
7. Bezirk, Neubau
8. Bezirk, Josefstadt
9. Bezirk, Alsergrund
10. Bezirk, Favoriten
11. Bezirk, Simmering
12. Bezirk, Meidling
13. Bezirk, Hietzing
14. Bezirk, Penzing
15. Bezirk, Rudolfsheim-Fünfhaus
16. Bezirk, Ottakring
17. Bezirk, Hernals
18. Bezirk, Währing
19. Bezirk, Döbling
20. Bezirk, Brigittenau
21. Bezirk, Floridsdorf
22. Bezirk, Donaustadt
23. Bezirk, Liesing
Bezirksinformationen über anzeigen.

Parkraumbewirtschaftung in Wien


Ab 1. September 2007 neue Preise für das Kurzparken in Wien

Kurzparkzone in den Gesamt- oder Teilflächen der Bezirke 1 bis 9, 15 und 20

Parkdauer: Zwei Stunden

Montag bis Freitag (werktags): 9 bis 22 Uhr

Preis: € 1,20 (statt bisher € 0,80 )

Für das Parkpickerl für einen der oben genannten Bezirke sind folgende Gesamtkosten fällig: Ein Jahr kostet 192,89 Euro, zwei Jahre kosten 327,89 Euro

Sonderregelung im 15. Bezirk

Hier bleibt die Geltungsdauer wie bisher: täglich von 18 bis 23 Uhr, jeweils vom 1. September bis 30 Juni.
Die flächendeckende Kurzparkzone wird nach Westen bis zur Johnstraße erweitert.
Tagsüber gelten die Kurzparkzonen wie bisher. Beim Kauf eines Parkpickerls für diesen Bezirk sind folgende Gesamtkosten fällig: Ein Jahr kostet 118,49 Euro, zwei Jahre kosten 179,09 Euro

Für bereits ausgestellte Parkpickerl sind keine Nachzahlungen zu leisten.

Die neuen Kurzparkscheine sind erhältlich bei einigen Fahrscheinautomaten der Wiener Linien in größeren U-Bahn-Stationen.

Alle Informationen zum Gebiet der Kurzparkzone finden Sie in der aktuellen Verordnung der Wiener Rechtsvorschriftensammlung beziehungsweise beim zuständigen Bezirksamt .

Garagen in Wien

Anträge und Formulare

Parkkarte für Beschäftigte und Betriebe |

Parkometerabgabe (Kurzparkscheine)

Folgende Geschäftsstraßen sind ausgenommen:

* 2. Bezirk:
o Praterstraße (Aspernbrückengasse bis Praterstern)
o Taborstraße (Praterstraße bis Heinestraße)
* 3. Bezirk:
o Landstraßer Hauptstraße (Vorderer Zollamtsstraße bis Juchgasse)
o Fasangasse (Mohsgasse bis Rennweg)
o Erdbergstraße (Apostelgasse bis Lechnerstraße)
o Kardinal-Nagl-Platz (in Verlängerung der Erdbergstraße)
* 4. Bezirk:
o Wiedner Hauptstraße (Resselgasse bis Johann Strauß Gasse)
o Rechte Wienzeile entlang des Naschmarktes (Schleifmühlgasse bis Getreidemarkt)
* 5. Bezirk:
o Reinprechtsdorfer Straße
o Matzleinsdorfer Platz
* 6. Bezirk:
o Mariahilfer Straße
* 7. Bezirk:
o Mariahilfer Straße
o Neubaugasse (Lerchenfelder Straße bis Lindengasse)
o Lerchenfelder Straße
* 8. Bezirk:
o Lerchenfelder Straße
o Josefstädter Straße
o Alser Straße
* 9. Bezirk:
o Alser Straße
* 20. Bezirk:
o Wallensteinstraße (Brigittenauer Lände bis Jägerstraße)
o Klosterneuburgerstraße (Wallensteinstraße bis Gerhardusgasse)

Achtung: Die maximale Parkdauer beträgt hier 1,5 Stunden! Auch Parkpickerl- und Parkkartenbesitzerinnen und -besitzer haben sich hier an die höchstzulässige Abstelldauer zu halten!

Kurzparkzonen in Geschäftsstraßen: 40-KB-PDF | 76-KB-RTF

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21.11.2008
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